Sie haben die Möglichkeit, sich direkt bei uns anzumelden, auch ohne ärztliche Verordnung. Dennoch empfehlen wir, vor Beginn der Behandlung Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufzunehmen, um sicherzustellen, dass die anfallenden Kosten oder mögliche Rückerstattungen abgedeckt sind.
Alternativ- oder Komplementär-Zusatzversicherungen [VVG] bis zu 100%
Kostengutsprache & Fall Nr. bereithalten [UVG]
(SUVA ca. CHF 50.-)
Der Anspruch auf eine Rückerstattung der Behandlungskosten richtet sich nach der individuellen Versicherungspolice und variieren untereinander stark betreffend Leistungen und Kostenübernahme. Jeder Versicherer entscheidet selbst nach Katalog wie und in welchem Umfang er Vergütung leistet.
Die Abklärung und die Verantwortung unterliegen allein dem Patienten.
Bitte klären Sie vorgängig mit Ihrer Zusatzversicherung (VVG) ab, zu welchem Anteil sie sich an den Kosten beteiligt und lassen Sie es sich ggf. bestätigen.
Unfall - Behandlung müssen vorgängig bei Unfallversicherung (Suva) eine Kostengutsprache eingeholt werden.
Liebe Patientinnen und Patienten,
wir möchten freundlich darauf hinweisen,dass vereinbarte Termine (elektronisch, telefonisch oder persönlich) grundsätzlich verbindlich und einzuhalten sind.
Es unterstützt uns sehr, wenn Terminabsagen oder -verschiebungen rechtzeitig telefonisch oder persönlich erfolgen. Auf diese Weise ermöglichen Sie uns eine optimale Verwaltung unseres Terminkalenders und geben anderen Patienten die Gelegenheit, freigewordene Termine zu nutzen.
Bitte haben Sie Verständnis für mögliche Verzögerungen bei der Bearbeitung von Terminabsagen über digitale Medien wie WhatsApp, SMS, E-Mail usw. Damit Ihre Absage rechtzeitig erfasst wird, berücksichtigen wir diese nur dann, wenn sie von uns rückbestätigt wurde. Diese Vorgehensweise gewährleistet eine zuverlässige und ordnungsgemäße Verwaltung unserer Termine.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre geschätzte Kooperation.
24h (1) Werktage MO - FR bis 17:00) vor dem vereinbarten Termin möglich.
Kostenfreie Änderung: Wenn Sie in folgenden Situationen gleichzeitig eine gleichwertige Ersatzterminbuchung für eine Behandlung innerhalb von 7 Tagen vornehmen, entfällt die Bearbeitungsgebühr von CHF 60.00. Dies bietet Ihnen die Möglichkeit, auf unvorhergesehene Umstände zu reagieren und sicherzustellen, dass Sie weiterhin von unserer Dienstleistung profitieren können.
Bei einer Stornierung oder Änderung nach Ablauf der 24-Stunden-Frist
Kurzfristige Änderungen [<6 Std.] sollten eine Ausnahme sein, um eine reibungslose Terminplanung und eine effiziente Nutzung unserer Dienstleistungen zu gewährleisten.
Gilt auch durch höhere Gewalt (Unfall, Krankheit o.ä.) am Behandlungstag verhindert
Ersatztermine erfordern Flexibilität bei der Terminvereinbarung. Wir setzen uns nach Möglichkeit dafür ein, Ihren Wünschen nachzukommen, können jedoch nicht immer individuelle Anfragen berücksichtigen. Ihr Verständnis in dieser Angelegenheit wird sehr geschätzt. Bitte beachten Sie, dass bei Absage oder Verschiebung eines bereits bestätigten Ersatztermins durch den Patienten die volle Gebühr erhoben wird. Diese Regelung gilt, da der Ersatztermin dazu dient, den ursprünglichen Termin zu ersetzen und somit als verbindlich betrachtet wird. Es ist wichtig zu wissen, dass ein darauf folgender Termin nicht als Ersatztermin gilt und daher nicht der gleichen Gebührenregelung unterliegt.
Bei Änderungen oder Stornierungen nach Ablauf der 24-Stunden-Frist könnte eine Bearbeitungsgebühr anfallen, sofern keine gleichzeitige Verschiebung, gemäss oben, vorgenommen wird. Diese Gebühr dient dazu, die wirtschaftlichen Auslagen zu decken, die durch die Organisation des ursprünglichen Termins und die reservierte Zeit für die therapeutische Arbeit entstanden sind.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Regelung und empfehlen, bei Absagen auch eine mögliche Verschiebung in Betracht zu ziehen, um die Bearbeitungsgebühr zu vermeiden. Ihre Kooperation in dieser Angelegenheit ist uns wichtig, um eine effiziente Nutzung unserer Ressourcen sicherzustellen.
Die Vergütung der Therapiesitzungen erfolgt durch Zusendung einer Rechnung inklusive Rückforderungsbeleg.
Bei regelmäßigen Therapieintervallen wird die Rechnung am Monatsende versandt.
Einzelsitzungen werden direkt im Anschluss an die Behandlung in Rechnung gestellt.
Der Zahlungsbetrag ist innerhalb von 20 Tagen zahlbar.
Zahlungserinnerung: kostenlos
1./2. Mahnung: kostenpflichtig à CHF 40.-
Weitere Schritte vorbehalten, siehe AGB
Behandlungen werden direkt BAR abgerechnet.
Praxis Geschenkgutscheine werden entgegen genommen bzw. angerechnet. Keine Barauszahlung möglich, Restguthaben werden in Form als Gutschein zurückgegeben
Gültig ab 02/2024 (Änderungen / Anpassungen vorbehalten)